Riester, Rürup und Co: So sparen Sie 2019 noch mehr fürs Alter

Die Rente ist sicher? Nur, wenn Sie mit privater Altersvorsorge nachhelfen. Durch einige Gesetzesänderungen gibt es seit 2018 höhere Zulagen und neue Steuerregelungen. Sparen lohnt sich so deutlich mehr.

Nichts für die private Altersvorsorge zu tun – das kann sich eigentlich keiner mehr leisten. Wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, für den wird es später einmal ein böses Erwachen geben, denn die reicht in den wenigsten Fällen zum Leben.

Aber Monat für Monat eine nicht unerhebliche Summe vom schwer erarbeiteten Gehalt zur Seite zu legen fällt meistens recht schwer. Staatliche Förderungen und Steuervorteile mildern den bitteren Beigeschmack aber ein wenig. Und seit 2018 wird das Sparen noch mehr versüßt, denn durch Gesetzesänderungen winken höhere Zulagen und Steuervergünstigungen:

Riester-Rente

Höhere Förderung durch steigende Grundzulage

Die Riester Rente wird staatlich gefördert, das ist soweit nichts Neues. 154€ Grundzulage zahlt Vater Staat allen, die mindestens 4% ihres Vorjahres-Bruttogehalts (höchstens aber 2.100€) in einem Riester-Vertrag anlegen.

Ab dem 01.01.2018 stieg diese Grundzulage auf immerhin 175€ pro Jahr.

21€ mehr klingt vielleicht nicht berauschend, aber je länger die Laufzeit des Riester Vertrages ist, umso stärker fällt die Änderung aber ins Gewicht:

10 Jahre Laufzeit15 Jahre Laufzeit20 Jahre Laufzeit25 Jahre Laufzeit30 Jahre Laufzeit35 Jahre Laufzeit40 Jahre Laufzeit45 Jahre Laufzeit
Gesamte Grundzulage bei 154€1.540€2.310€3.080€3.850€4.620€5.390€6.160€6.930€
Gesamtsumme Grundzulage bei 175€1.750€2.625€3.500€4.375€5.250€6.125€7.000€7.875€
+210€+315€+420€+525€+630€+735€+840€+945€

Darüber hinaus bleibt auch weiterhin die Kinderzulage in voller Höhe bestehen: Für jedes vor dem 31.12.2007 geborene Kind erhält der Sparer eine Zulage in Höhe von 185€ pro Jahr, für Kinder, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden sogar 300€.

Bei zwei Kindern kommen so – bei einer angenommenen Zahlungsdauer der Zulage von 18 Jahren je Kind – satte 10.800€ an stattlicher Förderung zusammen. In Kombination mit der neuen, höheren Grundzulage wird die Riester-Rente also noch attraktiver!

Freibetrag für niedrige Renten

Riester-Renten, Rürup-Renten und auch Betriebsrenten wurden als private Altersversorgung bislang im vollen Umfang als Einkommen gewertet und haben somit auch den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen gemindert. Sprich: Empfängern einer gesetzlichen Rente – also der Grundsicherung – wurde diese um den ausgezahlten Betrag der Riester-Rente gekürzt.

Ab 2018 gibt es nun einen Freibetrag von 100€. Und für private Renten über 100€ werden nur 30% des darüberliegenden Betrags bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt. Der maximale Freibetrag liegt bei 208€.

Rechenbeispiel: Riester-Rente mit 150€/Monat

Freibetrag: 100€ + (30% von [Riester-Rente-100€ Freibetrag] = 100€ + 15€ = 115€

.. 150€ Riester-Rente – 115€ Freibetrag = 35€ .. lediglich 35€ der Riester-Rente werden als Einkommen bewertet und bei der Berechnung der Grundsicherung mit herangezogen.

Rürup-Rente (Basis-Rente)

Höherer Steuerfreibetrag

Bei selbstständigen und Gutverdienern erfreut sich die Basisrente – besser bekannt als Rürup-Rente – dank der steuerlichen Vorteile großer Beliebtheit.

Ab 2019 können alle, die mit der Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen, einen noch größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen: Der steuerliche geförderte Höchstbetrag steigt von 23.712€ auf 24.304,80€. Gleichzeitig wird auch der Anteil der eingezahlten Beiträge, der vom Finanzamt berücksichtig wird, von 86% auf 88% angehoben.

Insgesamt sind also nun 88% von 24.304€ = 21.387€ als Sonderausgaben abzugsfähig. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag entsprechend auf 48.609,60€.

Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge)

Neue Rahmenbedingungen Über das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde im Vorfeld viel und heiß diskutiert. Auch nach dem Beschluss polarisieren die Veränderungen, allen voran das Sozialpartnermodell, noch immer. Folgende Punkte sind aber unstrittige Vorteile:

Anhebung des abgabefreien Höchstbetrags Bislang konnte jeder Arbeitnehmer, der auch selbst einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung leistet, jährlich bis zu 3.048€ (das entspricht 254€ im Monat) steuer- und auch sozialversicherungsfrei ein seine Betriebsrente einzahlen. Darüber hinaus war auch ein Betrag von maximal 1.800€ steuerfrei, es mussten also lediglich Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Ab 2019 steigt der abgabefreie Höchstbetrag nun auf 268€ im Monat bzw. 3.216€ im Jahr. Auch hier gilt wieder: Was auf den ersten Blick nach Kleinigkeiten aussieht kann über einen langen Beitragszeitraum doch einen Unterschied ausmachen.

Förderung für Geringverdiener bei der betrieblichen Altersversorgung Komplett neu ab 2018 ist die Förderbetrag für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von maximal 2.200€ im Monat: Arbeitgeber, die diesen Geringverdienern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, erhalten eine staatliche Förderung in Höhe von 30% auf Beiträge von mindestens 240€ und höchstens 480€ im Jahr. Ziel dieser Förderung ist es, mehr Geringverdiener mit niedrigen gesetzlichen Renten an die private Altersvorsorge heranzuführen.

Private Altersvorsorge – jetzt erst recht! Für das neue Jahr gilt also: Wer bereits jetzt für die Rentenzeit privat vorsorgt, der kann dies mit den neuen Regelungen und Förderungen noch effektiver tun. Und wer sich dem Thema bislang – aus welchen Gründen auch immer – verweigert hat, für den wird es nun noch ein wenig attraktiver und leichter gemacht. [dpc_sharing]

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