Kein Kindergeld ohne Steueridentifikationsnummer

Ab 2016 kein Kindergeld mehr ohne Steueridentifikationsnummer?

Bestimmt haben Sie auch schon von diesem Gerücht gehört: Eltern, die ihrer zuständigen Familienkasse nicht umgehend die Steueridentifikationsnummer ihrer Kinder mitteilen, sollen ab 2016 kein Kindergeld mehr erhalten. Tatsächlich sind Eltern ab Januar 2016 dazu verpflichtet, diese Steueridentifikationsnummer ihrer zuständigen Familienkasse mitzuteilen, um doppelte Kindergeldzahlungen künftig zu vermeiden. Die Familienkassen selbst werden allerdings alle Eltern kontaktieren und sie auffordern, die benötigte Nummer einzureichen. Als Frist zur Abgabe wurde der 31. Dezember 2016 festgelegt. Und das heißt: Damit greift erst ab 2017 die Regelung, dass ohne ein Vorliegen der Steueridentifikationsnummer kein Kindergeld ausbezahlt werden kann.

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