Tipps für die Steuererklärung

Ihr Weg zur Arbeit und der PC

Wenn Sie mehr als 15 Kilometer von der Arbeit entfernt wohnen, reicht bei einer Fünf-Tage-Woche schon die Berechnung der Kosten dafür, um Steuern zu sparen. Dann übersteigen die Ausgaben nämlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, mit dem die Fahrtkosten verrechnet werden. Jedes Fachbuch, jeder Akku für den beruflich genutzten Computer und jeder Bleistift für die Arbeit bringt anschließend zusätzliche Ersparnisse. Es gibt eine breite Palette an Werbungskosten. In unserem Ratgeber finden bestimmt auch Sie Dinge, die Sie absetzen können.

Handwerk hat goldene Ersparnis

Falls Sie im vergangenen Jahr in Ihrem Haushalt Handwerker beschäftigt haben und diese auf der Rechnung Material- und Arbeitskosten säuberlich getrennt haben, können Sie die Rechnungen einreichen. Höchstens 6.000 Euro Arbeitskosten werden angerechnet und bringen bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis. Das gilt übrigens auch für Mieter, die ihre Wohnung renovieren lassen. Wichtig: Sie müssen die Rechnungsbeträge überwiesen haben.

Altersvorsorge angeben

Sie haben Geld für die eigene Altersvorsorge ausgegeben. Mit Riester-Verträgen und Rürup-Renten können Sie Steuern sparen. Bei der Betriebsrente hat der Chef die Einzahlungen oft schon angegeben. Machen Sie die Angaben unbedingt auch in Ihrer Steuererklärung.

Kinderbetreuung absetzen

Die Kinderbetreuung im vergangenen Jahr war teuer? Auch in diesem Fall hilft der Staat. Pro Kind, das jünger als 14 Jahre ist, können Sie Belastungen bis zu 6.000 Euro für Hortgebühren, Tagesmutter oder Hausaufgabenbetreuung einreichen.

Das Finanzamt hilft beim Haushalt

Das bisschen Haushalt hat sich ausgewachsen und Sie haben eine Putzhilfe im Haushalt beschäftigt. Und zum Jahresende eine Pflegehilfe finanziert, die Ihrer Mutter nach einem Beinbruch wieder auf die Beine geholfen hat. Maximal 20.000 Euro solcher Arbeitskosten können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung angeben und so bis zu 4.000 Euro an Steuern sparen.

Geld zurück vom Unterhalt

Sie mussten Unterhalt zahlen. Auch dabei greift Ihnen der Staat unter die Arme. Sie können Unterhaltzahlungen bis zu 8.472 Euro als außergewöhnliche Belastung oder maximal 13.805 Euro als Sonderausgabe absetzen. Achtung: Im letzteren Fall brauchen Sie die Zustimmung des Empfängers, weil der dann die Zahlung versteuern muss. Neuerdings müssen Sie dem Finanzamt seine Steuer-Identifikationsnummer nennen.

Spenden willkommen

Sie haben im vergangenen Jahr viel gespendet – für Flüchtlinge, für Ihren Sportverein, für ein kirchliches Hilfswerk? Sie haben Ihre Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft, den Berufsverband und die Partei gezahlt? All das können Sie steuerlich geltend machen und den Staat an den Kosten für Ihr gesellschaftliches Engagement beteiligen.

Auch Rentner können Steuern sparen

Vielleicht gehören Sie zu denen, die vergangenes Jahr in Rente gegangen sind. Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Rente so hoch ist, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Dann sollten Sie das auch tun, denn wegen der zahlreichen Steuersparmöglichkeiten für Rentner ist die Erklärung Ihr Weg, doch keine Steuern zahlen zu müssen.

Viel Erfolg bei der Steuererklärung

Bei weiteren Fragen direkte Durchwahl – 03641 2680299

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